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Strafverteidiger · Berlin

Strafverteidiger in Berlin: Verteidigung in jeder Phase des Verfahrens

Ob Vorladung, Durchsuchung oder Anklage: Vom ersten Schreiben der Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung verteidigt Sie Rechtsanwalt Fabian von Waleczek konsequent, diskret und mit klarer Linie.

Sofort-Reaktion Bei Vorladung, Festnahme oder Durchsuchung zählt jede Stunde.
Akteneinsicht & Strategie Erst die Akte, dann eine Verteidigung auf Fakten statt Vermutungen.
Auftritt vor Gericht Souveräne Vertretung in der Hauptverhandlung mit klarer Linie.

So verteidige ich Sie – von der ersten Maßnahme bis zum Urteil

Im Ermittlungsverfahren

Am Anfang entscheidet sich oft alles. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft – als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden und beantrage umgehend Akteneinsicht.

Auf Basis der Ermittlungsakte prüfe ich die Beweislage und lege die Verteidigungslinie fest – oft mit dem Ziel, das Verfahren früh zur Einstellung zu bringen.

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In der Hauptverhandlung

Kommt es zur Verhandlung, vertrete ich Sie engagiert vor Gericht: Beweisanträge, kritische Befragung von Zeugen und ein überzeugendes Plädoyer – strukturiert vorbereitet und mit klarer Strategie.

Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für Sie – Freispruch, Einstellung oder ein möglichst mildes Urteil.

Rechtsmittel & Vollstreckung

Auch nach dem Urteil endet die Verteidigung nicht. Ich prüfe Berufung und Revision und begleite Sie bei Fragen der Strafvollstreckung – von Bewährung bis zu Haftfragen.

So bleibt Ihr Spielraum bis zum Schluss gewahrt.

Verteidigung in allen Deliktbereichen

Ich verteidige in allen Bereichen des Strafrechts – darunter Körperverletzung, Betrug, Drogen- und Sexualdelikte, Jugendstrafrecht und Pflichtverteidigung. Auch als Geschädigter sind Sie richtig: als Nebenkläger setze ich Ihre Rechte durch.

Einen vollständigen Überblick über Beratung, Leistungen und Ablauf finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Ab wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise bevor Sie sich gegenüber den Behörden äußern. Schon bei einer Vorladung oder einem Anhörungsbogen sollten Sie zuerst einen Verteidiger kontaktieren.

Was unterscheidet Strafverteidigung von allgemeiner Rechtsberatung?

Strafverteidigung ist auf das Strafverfahren spezialisiert: Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie und das Auftreten vor Gericht stehen im Zentrum – mit anderen Regeln und Fristen als in der allgemeinen Beratung.

Verteidigen Sie auch bundesweit?

Schwerpunkt ist Berlin, bei Bedarf bin ich aber auch bundesweit für Sie tätig.

Was passiert in der Hauptverhandlung?

Das Gericht prüft die Beweise: Zeugen werden gehört, Anträge gestellt, am Ende folgt das Plädoyer. Ich bereite Sie auf jeden Schritt vor und vertrete Sie konsequent.

Wie schnell reagieren Sie bei einer Festnahme oder Durchsuchung?

In dringenden Fällen so schnell wie möglich. Nehmen Sie umgehend Kontakt auf – gerade bei laufenden Maßnahmen zählt jede Stunde.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?

Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich.

Strafrechtliche Hilfe anfragen

Rechtsanwalt Fabian von Waleczek prüft Ihr Anliegen persönlich und erklärt Ihnen klar, worauf es jetzt ankommt.

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