Anwalt Strafrecht Berlin: Ersteinschätzung & starke Verteidigung
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten oder stehen im Fokus eines Ermittlungsverfahrens? Rechtsanwalt Fabian von Waleczek unterstützt Sie schnell, diskret und strukturiert – der erste Schritt ist entscheidend.
Ersteinschätzung im Strafrecht: Was wirklich zählt
Erst Akteneinsicht – dann eine belastbare Strategie
Eine seriöse Einschätzung ist im Strafrecht ohne Akteneinsicht nicht möglich. Nach Ihrer Kontaktaufnahme erläutern wir den Ablauf und klären, wie Sie sich jetzt richtig verhalten. In vielen Fällen gilt: Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft – als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht.
Im nächsten Schritt beantragen wir die Akteneinsicht. Erst wenn die Ermittlungsakte vorliegt, lassen sich die Vorwürfe konkret bewerten und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln – auf solider Grundlage statt auf Spekulation.
Anfrage stellenStrafrecht aus einer Hand
Die Kanzlei von Waleczek deckt das gesamte Strafrecht ab – für Beschuldigte wie für Geschädigte:
- Erstberatung & Akteneinsicht – Grundlage jeder effektiven Verteidigung
- Pflichtverteidigung – qualifizierte Vertretung bei Beiordnung
- Strafbefehl – Prüfung und Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide
- Jugendstrafrecht – sensible, zukunftsorientierte Verteidigung
- Strafvollzug – Unterstützung bei Haftfragen und Lockerungen
- Nebenklage & Opferschutz – Durchsetzung Ihrer Rechte als Geschädigter
- Alle Delikte – z. B. Körperverletzung, Betrug, Drogen- oder Sexualdelikte
Mehr zur Verteidigung im Verfahren: Strafverteidiger in Berlin.
Ihr Strafverteidiger in Berlin – konsequent an Ihrer Seite
Als Strafverteidiger vertrete ich Sie vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden über die Hauptverhandlung bis darüber hinaus. Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Akteneinsicht und ausführliche Besprechung der Strategie, konsequente Verteidigung im Ermittlungsverfahren und engagierte Vertretung vor Gericht – strukturiert und mit klarer Linie.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Sie schildern uns kurz Ihren Fall.
- Wir erklären das richtige Vorgehen.
- Mandatierung und Beantragung der Akteneinsicht.
- Auswertung der Akte und Besprechung der Strategie.
Sie wissen dabei jederzeit, welche Schritte anstehen und welche Kosten entstehen.
Warum Kanzlei von Waleczek?
Fokus auf Strafrecht in Berlin und bundesweit, individuelle Strategie statt Standardlösungen und klare Kommunikation ohne unnötige Fachsprache – diskret und verlässlich in jeder Phase.
Gerade zu Beginn eines Strafverfahrens werden oft entscheidende Fehler gemacht. Holen Sie sich früh Unterstützung – ich übernehme Ihre Verteidigung von Anfang an strukturiert und konsequent.
Anfrage stellenHäufige Fragen
Ist die Ersteinschätzung kostenlos?
Eine fundierte Ersteinschätzung ist ohne Akteneinsicht nicht möglich. Sie erhalten jedoch bereits beim ersten Kontakt wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten und zum weiteren Ablauf.
Warum ist die Akteneinsicht so wichtig?
Nur die Ermittlungsakte zeigt, was genau gegen Sie vorliegt. Ohne diese Informationen wären Einschätzungen spekulativ – deshalb ist sie die Grundlage jeder Verteidigung.
Soll ich auf einen Anhörungsbogen reagieren?
Wichtig ist, zunächst keine Angaben zu machen und die Verteidigung über einen Anwalt laufen zu lassen.
Was kostet mich die Beauftragung?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Art des Verfahrens ab. Sie werden von Beginn an transparent über Gebühren und mögliche Vorschüsse informiert.
Vertreten Sie auch bei Pflichtverteidigung?
Ja. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Welche Fälle übernehmen Sie?
Wir vertreten Mandanten in allen strafrechtlichen Bereichen – von kleineren Vorwürfen bis zu komplexen Verfahren.